Rechtsanwaltskanzlei
Matthias Teichner
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Tätigkeitsschwerpunkt: Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
 
 
Experte für Arzthaftungsrecht
Spezialist für Patientenrecht
 

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Teichner liegt seit 1985 im Bereich des Medizinrechts, vor allem aber des Arzthaftungsrechts. Er blickt inzwischen auf mehr als 3.500 Medizinschadenfälle zurück, die von ihm persönlich bearbeitet wurden. Dies hat zur Folge, dass Rechtsanwalt Teichner über ein außergewöhnlich umfangreiches medizinisches Wissen verfügt. Dadurch und durch die ständige Zusammenarbeit mit ärztlichen Beratern der unterschiedlichsten Fachrichtungen in den laufenden Fällen und Verfahren ist er dazu in der Lage, nicht nur Falschbehandlungen, sondern vor allem auch Falschbegutachtungen schnellstmöglich zu erkennen.

Bei der Bearbeitung von Arzthaftungssachen – auf Patientenseite – kommt es zwar durchaus auf juristisches und anwaltliches Wissen und Können an. Entscheidend aber ist am Ende, dass der Anwalt der Gegenseite auch in medizinischer Sicht in Augenhöhe gegenüberzusteht. Dem Anwalt muss es möglich sein, die Gegenseite mit medizinischem Wissen und entsprechenden Vorhalten zu konfrontieren. Dies gilt erst Recht gegenüber einem Gutachter, insbesondere natürlich dann, wenn dieser im Einzelfall eine Falschbehandlung zu Unrecht verneint. Dies alles gilt noch einmal mehr, wenn Gutachter im Laufe eines Gerichtsverfahrens angehört werden. Eine kritische und damit aus Sicht des geschädigten Patienten erfolgversprechende Befragung des Sachverständigen setzt auf Seiten des verantwortlichen Anwaltes ein umfangreiches medizinisches Wissen voraus, das man weder in der Ausbildung zum Rechtsanwalt noch in der zum Fachanwalt für Medizinrecht erwirbt. Über eben dieses sehr umfangreiche medizinische Wissen verfügt Rechtsanwalt Teichner nachweislich, was seinen Mandanten bei der Verfolgung von Ansprüchen selbstverständlich in einem hohen Maße zugutekommt.

Rechtsanwalt Teichner hat bereits während seiner Ausbildung nachweislich gezielt auf die spätere Betätigung als Patientenanwalt hingearbeitet (siehe Werdegang). Bei seinen jeweils jahrelangen Tätigkeiten als Pfleger auf der Intensivstation einer Neurochirurgischen Klinik und als wissenschaftlicher Assistent des Instituts für Rechtsmedizin in Hamburg ging es ihm stets auch darum, sich medizinisches Wissen anzueignen.

Rechtsanwalt Teichner ist nach allem ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts (Experte für Arzthaftungsrecht). Dabei hat sich Rechtsanwalt Teichner im Bereich des Arzthaftungsrechts wiederum auf die Interessenvertretung der geschädigten Patienten spezialisiert (Spezialist für Patientenrecht).

Aufgrund seiner inzwischen mehr als 30-jährigen beruflichen Betätigung als Patientenanwalt sowie angesichts seiner vielfachen und kontinuierlichen Tätigkeit als Autor und Referent im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechts ist Rechtsanwalt Teichner dazu berechtigt, sich als Experte für Arzthaftungsrecht sowie als Spezialist für Patientenrecht zu bezeichnen (vgl. hierzu: Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.07.2004, Az. 1 BvR 159 / 04).

Kein Fachanwalt für Medizinrecht und trotzdem Experte
für Arzthaftungsrecht und Spezialist für Patientenrecht – wie kann das sein?

Rechtsanwalt Teichner ist kein Fachanwalt für Medizinrecht. Dies hängt damit zusammen, dass Rechtsanwalt Teichner hauptsächlich im Arzthaftungsbereich tätig ist und dabei ausschließlich die Patientenseite vertritt. Die Fachanwaltsordnung regelt in § 14b FAO, dass der Titel Fachanwalt für Medizinrecht nur dann verliehen wird und (vor allem) beibehalten werden darf, wenn der Rechtsanwalt über besondere Kenntnisse u. a. in den Bereichen Gesellschafts- und Vergütungsrecht der Heilberufe, Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht usw. verfügt und in diesen Bereichen fortlaufend anwaltlich tätig ist. So interessant es sein mag, über diese erwähnten "besonderen Kenntnisse" zu verfügen, so sind sie indes nicht dazu notwendig und erforderlich, um geschädigte Patienten bei der Geltendmachung und Verfolgung ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestmöglich anwaltlich zu beraten und zu vertreten. Deshalb darf Rechtsanwalt Teichner für sich in Anspruch nehmen, ein Experte und Spezialist auf den Gebieten Arzthaftungsrecht und Patientenrecht zu sein, ohne dass er Fachanwalt für Medizinrecht ist.

Selbstverständlich besucht Rechtsanwalt Teichner jedes Jahr mehrere Fortbildungsveranstaltungen, so wie es Fachanwälte für Medizinrecht auch tun müssen. Dabei besucht er nachweislich mehr Veranstaltungen, als er nach der Fachanwaltsordnung müsste. Zum Teil finden diese Kongresse in Österreich statt. Rechtsanwalt Teichner ist auch in Österreich seit vielen Jahren ein sehr anerkannter Medizinrechtler.


 


 
 
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