Seit September 1985 arbeitet Rechtsanwalt Matthias Teichner in Hamburg als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertritt Rechtsanwalt Teichner ausschließlich die Geschädigten (sog. Patientenanwalt). Rechtsanwalt Teichner überblickt inzwischen mehr als 3.500 Medizinschadenfälle, die von ihm persönlich bearbeitet wurden. Darüber hinaus werden Mandate aus diversen Rechtsgebieten mit medizinischem Bezug bearbeitet (z.B. Unfallversicherungsrecht; Rentenversicherungsrecht; Kranken- und Pflegeversicherungsrecht usw.) Beratende Ärzte und Sachverständige aus allen wichtigen Fachgebieten stehen zur Verfügung. Wer mehr über Rechtsanwalt Teichner erfahren möchte, der wird hierunter fündig. |